Wissen

 

Auf der Seite, liebe Kunden und Besucher, finden Sie ein paar kurze Erklärungen zu Begriffen und Gesetzen, welche im Rahmen der Homepage erwähnt werden oder eventuell zitiert werden. Hierbei handelt es sich lediglich um kurze informatorische Erläuterungen. Interessenten, welche sich ausführlicher und eingehender über die genannten Gesetze und Begriffe informieren wollen, haben die Möglichkeit, dies auf den angegebenen Seiten zu tun. Wir sehen diese Seite als Service für Kunden und Besucher. Natürlich gelten auch hier die im Impressum genannten Rechtshinweise.

 

Begriffe:

Arbeitssicherheit (http://www.quality.de/lexikon/arbeitssicherheit.htm)

Der Begriff der Arbeitssicherheit gehört in den Bereich des Arbeitnehmerschutzrechts, dort insbesondere in den Bereich Betriebs- oder Gefahrenschutz. Der Arbeitnehmer soll an seinem Arbeitsplatz vor Gefahren für seine Gesundheit geschützt werden. Der Gesetzgeber hat in diesem Bereich überwiegend Rahmenvorschriften erlassen, die durch Rechtsverordnungen konkretisiert werden.

 

Umweltschutz (http://www.quality.de/lexikon/umweltschutz.htm)

Umfasst alle organisatorischen und technischen Einrichtungen und Abläufe im Unternehmen, um Umweltauswirkungen zu vermeiden, zu begrenzen oder zu minimieren.

 

Datenschutz (http://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz)

Datenschutz bezeichnet ursprünglich den Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch. Der Begriff wurde gleichgesetzt mit Schutz der Daten, Schutz vor Daten oder auch Schutz vor „Verdatung“. Im englischen Sprachraum spricht man von „privacy“ (Schutz der Privatsphäre) und von „data privacy“ (Datenschutz im engeren Sinne). Im europäischen Rechtsraum wird in der Gesetzgebung auch der Begriff „data protection” verwendet.

Heute wird der Zweck des Datenschutzes darin gesehen, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt wird. Datenschutz steht für die Idee, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst entscheiden kann, wem wann welche seiner persönlichen Daten zugänglich sein sollen. Der Datenschutz will den so genannten gläsernen Menschen verhindern.

 

Arbeitsmedizin (http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsmedizin)

Die Arbeitsmedizin ist das Fachgebiet der Medizin, das sich in Forschung, Lehre und Praxis mit der Untersuchung, Bewertung, Begutachtung und Beeinflussung der Wechselbeziehungen zwischen Anforderungen, Bedingungen und Organisation der Arbeit sowie dem Menschen, seiner Gesundheit, seiner Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit und seinen Krankheiten befasst.

 

HACCP - Hazard Analysis Critical Control Point
(http://de.wikipedia.org/wiki/HACCP)

Diese Risiko - Analysemethode ist in der Lebensmittel-Industrie besonders verbreitet, da dort in vielen Bereichen eine sichere Endkontrolle nicht möglich ist.
Das HACCP-Konzept wird als Instrument benutzt, um die kritischen Punkte eines Prozesses und damit die Festlegung bestimmter Kontrollen zu ermitteln. Die Hauptansatzpunkte sind die Ausgangsmaterialien und die Bedingungen des Produktionsprozesses, die in Kenntnis der Risiken zu steuern sind. Bei den Rohstoffen müssen Ursprung, Gewinnung, Veredelung, Lagerung und Transport festgelegt und vertraglich gesichert werden. Für den Prozess sind Herstellung, Behandlung, die Darreichungsform und das Verteilsystem qualitätsbestimmend.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat das Konzept, das auf Veranlassung der NASA bei der Herstellung von Lebensmitteln für die bemannte Raumfahrt entwickelt wurde, 1982 für die Anwendung in der Nahrungsmittelindustrie publiziert
.

 

Qualitätssicherungssysteme

ISO - Internationale Organisation für Normung
(http://de.wikipedia.org/wiki/International_Organization_for_Standardization)

Die Internationale Organisation für Normung (ISO), ist die internationale Vereinigung von Normungsorganisationen und erarbeitet internationale Normen (engl. standards) in allen Bereichen mit Ausnahme der Elektrik und der Elektronik, für die die IEC zuständig ist.

SCC - Sicherheits Certifikat Contraktoren (http://de.wikipedia.org/wiki/Sicherheits_Certifikat_Contraktoren)

Das Sicherheits Certifikat Contraktoren (englisch: safety certificate contractors) ist ein Regelwerk für ein zertifiziertbares Managementsystem . Es wurde in der Petrochemie für Firmen entwickelt die als Subunternehmer (Contraktoren) tätig werden wollen und vereinigt Belange aus (Arbeits-) Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz (SGU) , es ist also ein kombiniertes Arbeits- und Umweltschutzmanagementsystem .

SCP - Sicherheits Certifikat Personaldienstleistungen

Das SCC-Zertifikat gemäß SCP-Checkliste können ausschließlich Personaldienstleister erlangen, die ein SGU-Managmentsystem implementiert haben.Für den Erhalt dieses Zertifikates müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein

 

Gesetze:

§ 4 BDSG - Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und –nutzung
(http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/index.html)

(1) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat.
(2) Personenbezogene Daten sind beim Betroffenen zu erheben. Ohne seine Mitwirkung dürfen sie nur erhoben werden, wenn
1. eine Rechtsvorschrift dies vorsieht oder zwingend voraussetzt oder
2.a) die zu erfüllende Verwaltungsaufgabe ihrer Art nach oder der Geschäftszweck eine Erhebung bei anderen Personen oder Stellen erforderlich macht oder
2.b) die Erhebung beim Betroffenen einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass überwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt werden.
(3) Werden personenbezogene Daten beim Betroffenen erhoben, so ist er, sofern er nicht bereits auf andere Weise Kenntnis erlangt hat, von der verantwortlichen Stelle über
1. die Identität der verantwortlichen Stelle,
2. die Zweckbestimmungen der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung und
3. die Kategorien von Empfängern nur, soweit der Betroffene nach den Umständen des Einzelfalles nicht mit der Übermittlung an diese rechnen muss,
zu unterrichten. Werden personenbezogene Daten beim Betroffenen aufgrund einer Rechtsvorschrift erhoben, die zur Auskunft verpflichtet, oder ist die Erteilung der Auskunft Voraussetzung für die Gewährung von Rechtsvorteilen, so ist der Betroffene hierauf, sonst auf die Freiwilligkeit seiner Angaben hinzuweisen. Soweit nach den Umständen des Einzelfalles erforderlich oder auf Verlangen, ist er über die Rechtsvorschrift und über die Folgen der Verweigerung von Angaben aufzuklären.

 

BGV A 2 - Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
(http://www.bge.de/asp/dms.asp?url=/uvv/a2/titel.htm)

§ 1- Geltungsbereich
Diese Unfallverhütungsvorschrift bestimmt näher die Maßnahmen, die der Unternehmer zur Erfüllung der sich aus dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz) ergebenden Pflichten zu treffen hat.

BimSchG (http://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/index.html)

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BimSchG) ist die Kurzbezeichnung für das deutsche Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnlichen Vorgängen. Es ist dem Gebiet des Umweltrechts zuzuordnen und ist eines der wohl bedeutendsten und praxisrelevantesten Regelwerke dieses Rechtsgebietes.

 

WHG (http://www.gesetze-im-internet.de/whg/index.html)

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist ein deutsches Rahmengesetz des Bundes, das zusammen mit den Wassergesetzen der Länder den Hauptteil des deutschen Wasserrechts bildet. Es enthält Bestimmungen über den Schutz und die Nutzung von Oberflächengewässern und des Grundwassers, außerdem Vorschriften über den Ausbau von Gewässern und die wasserwirtschaftliche Planung.

 

KrW/AbfG (http://www.gesetze-im-internet.de/krw-_abfg/index.html)

Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (gebräuchliche Abkürzung: KrW-/AbfG) ist das zentrale Gesetz des deutschen Abfallrechts. Es ist im Jahr 1996 an die Stelle des früheren Abfallgesetzes (Gesetz zur Vermeidung und Entsorgung von Abfällen; Abk. AbfG) getreten und regelt grundlegend den Umgang mit und die Entsorgung von Abfällen.

 

VAwS (http://www.tu-berlin.de/%7Esdu/lbs/vaws/vaws0.htm)

Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe vom 6.3.1995, kurz VAwS, regelt den Grundwasserschutz für Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen. Sie sieht u.a. die Erweiterung des Grundwasserschutzes von Lageranlagen auf Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden vor. Die Verordnung basiert auf dem Besorgnisgrundsatz des geltenden Wasserhaushaltsgesetzes und des Berliner Wassergesetzes, nach denen jede nachhaltige und nachteilige Veränderung der Eigenschaften des Wassers zu vermeiden ist und damit Grundwasserschutzmaßnahmen vorzusehen sind.

 

IndEinlVO (http://st.juris.de/st/gesamt/IndEinlV_ST.htm)

Diese Verordnung gilt für die Einleitung von Abwasser, dessen Beschaffenheit mehr als geringfügig von der des häuslichen Abwassers abweicht, in die wasserrechtlich bewilligte Kanalisation eines anderen (Indirekteinleitung). Solches Abwasser ist z.B. Niederschlagswasser, bei Bergbautätigkeiten anfallendes Grundwasser und Sickerwasser aus Abfalldeponien. Die Verordnung gilt nicht für die Indirekteinleitung von natürlich anfallendem oder künstlich erschlossenem Thermalwasser sowie Wasser aus Heilquellen oder Heilmooren.

 

StöV(http://www.lfas.bayern.de/VORSCHRIFTEN/verordnungen/a_z/12_bimschv.htm)

Die Störfallverordnung (StöV, StFV) oder Industrieunfallverordnung (IUV, Österreich) ist eine Verordnung, die den Schutz von Mensch und Umwelt vor den Folgen von Störfällen in Industrieanlagen gewährleisten soll. Sie setzt die Anforderungen der europäischen Seveso-II-Richtlinie in das jeweilige nationale Recht um. Die Störfallverordnung gilt für alle Betriebsbereiche (z.B. Produktionsanlagen, Lager), in denen gefährliche Stoffe oberhalb einer sog. Mengenschwelle vorhanden sind. Die Betreiber der betroffenen Betriebsbereiche sind durch die Störfallverordnung verpflichtet, Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Störfälle von vornherein zu vermeiden bzw. deren Auswirkungen auf den Menschen und die Umwelt so weit wie möglich zu minimieren.